Kundenliebe

Große Kunden. Große Klappe.

Druckerei-Wahnsinn.
Warum weniger verlangen? 

Ihre Drucksachen in Top Qualität.

Liebevolles und genaues Arbeiten mit dem Blick für das Grafische. Das sind unsere Stärken. Mit der Mutter des Inhabers als Background mit über 40 Jahren Erfahrung beim ZDF hat er das geschulte Auge und gelernt, worauf es ankommt.
Glauben Sie uns aufs Wort.
Beispiele gefällig? Bitte sehr:

 "WIRKSAM" Pflegemagazin
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 Rofu Kinderland Werbeprospekt
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RULE BREAKER

§1. Gegenstand

Diese AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Werbeagentur JungUndSchick (folgend „Agentur“ genannt) und dem Kunde (im folgenden „Kunde“ genannt) und sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrags. Ohne dass sie neu vereinbart werden müssen gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Kunden.

Abweichende Geschäftsbedingungen erfordern die ausdrückliche Zustimmung der Agentur in schriftlicher Form.

§2. Präsentation

Alle Leistungen sowie die Präsentationsunterlagen (mit Entwürfen, Textvorschlägen, Layouts, Pflichtenhefte für Programmierer, Vorschläge für Firmennamen, Logos etc.) bleiben Eigentum der Agentur bis ein Auftrag erteilt wurde. Wenn kein Auftrag zu stande kommt sind alle Unterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Der Kunde darf dieses Material nicht nutzen oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials oder neuer Entwürfe nutzen – egal in welcher Form.

Die Verbreitung von Unterlagen und Angebote an Dritte – ob durch den Kunde selbst oder einen Bevollmächtigten verpflichtet den Kunde zur Vergütung für diese verwendete Leistung in Höhe der Summe aus dem Angebot. Sollte kein Angebot vorliegen wird die Höhe der Honorarzahlung an den marktüblichen Preisen für die genutzte oder weitergegebene Leistung berechnet. Wenn kein Auftrag zustande kommt bleibt es der Agentur frei die Ideen, Entwürfe und Vorschläge, Werke, etc. der Präsentation für andere Kunden und Projekte zu verwenden.

§3. Umsetzung

Alle Projekte (Webseiten, Druckgestaltungen, Videoproduktion uvm.) sind aufgrund des Angebotes zu erstellen. Auch während der Umsetzungsphase stellt der Kunde der Agentur alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

§4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Erfolg oder Misserfolg des Projektes hängt auch entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Präsenz mitwirkt. Dieser ist daher insbesondere verpflichtet:

a.der Agentur und deren zur Durchführung des Vertrages eingesetztem Personal alle notwendigen Informationen und Auskünfte zu erteilen.

b.dem Entwickler auftretende Mängel oder Störungen schriftlich und unverzüglich unter genauer Beschreibung der jeweiligen Erscheinungsformen mitzuteilen.

c.für die Durchführung des Vertrages notwendige Termine und Besprechungen sachgerecht mit der Agentur abzustimmen und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit der Agentur zu halten.

d.für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Abnahme zu sorgen.Solange der Kunde diese Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, tritt auf Seiten der Agentur kein Verzug ein.

§5. Schutzrechte Dritter

Der Kunde erklärt, dass sämtliche der Agentur für die Durchführung dieses Vertrages eingesetzten und im Internet bereitgestellten Inhalte, wie Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Software, Zeichnungen etc., Datenbankinhalte und -strukturen, sowie die verwendete Domain frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte und Güter für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und die vorbezeichneten Gegenstände insbesondere öffentlich zugänglich zu machen, das heißt, die Gegenstände drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass diese den Mitgliedern der Öffentlichkeit, z. B. über das Internet, von Orten und zu Zeiten Ihrer Wahl zugänglich und abrufbar sind. Das gilt auch und insbesondere dafür, dass der Kunde berechtigt ist, die zum Auffinden der Präsenz eingesetzte Domain nicht gegen Namens-Marken oder sonstige Kennzeichnungsrechte Dritter oder gegen wettbewerbsrechtliche bzw. gegen urheberrechtliche Vorschriften verstößt.

Die Einbeziehung der in Ziffer 1 genannten Inhalte in die vertragsgegenständlichen Präsenz geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunde s. Der Kunde hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter, die gegen der Agentur in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er übernimmt die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der die Schutzrechtsverletzung geltend macht und hat der Agentur sämtliche Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, zu ersetzen.

§6. Abnahme

Sofern die Umsetzung im Wesentlichen den Vorgaben des Konzeptes entspricht, hat der Kunde gegenüber der Agentur unverzüglich schriftlich die Abnahme der Präsenz zu erklären. (Webseiten sind auf die aktuelle Version von Google Chrome und Firefox optimiert – nur diese Browser werden berücksichtigt). Verlangt der Kunde vorbehaltlos die Verwendung der erbrachten Leistung (Freischaltung der Webseite, Einstellung der APP in den APP-Store, Übermittlung von Druckdaten an die Druckerei o.ä.) , liegt darin gleichzeitig die Abnahmeerklärung vor. Nimmt der Kunde eine Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 2 Tagen ab – ohne einen etwaigen Mangel zu rügen, obwohl er dazu verpflichtet ist, so steht dies der Abnahme gleich. APPs werden sofort abgenommen sobald der Kunde die Screenshots erhalten und schriftlich freigegeben hat. Eine automatische Abnahme erfolg auch nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist.

§7. Fremdkosten

Die Agentur ist berechtigt im Namen des Kunden alle zur Leistungserbringung erfoderliche Aufträge zu vergeben. Diese Fremdkosten wie bspw. Für Texter, Fotografen, Programmierer o.ä. werden zusammen mit den entstehenden Aufwändungen wie bspw. Telefonate, Reisespesen o.ä. gesondert auf der Rechnung aufgeführt und sind vom Kunden zusammen mit einer Agenturvergütung für den entstandenen Aufwand zu begleichen.

§8. Vergütung, Lieferfristen und Zahlungen

Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kunde ist verpflichtet 30% der Angebotssumme als Vorauszahlung zu verrichten (sofern nicht anders besprochen). Ab dem Tag der Annahme des Angebots beginnt die Umsetzungsphase. Es gelten die gesetzlichen Regeln für die Folgen des Zahlungsverzugs. Lieferfristen und Milestones werden bei Projektbeginn verbindlich festgelegt. Verbindlich ist ebenfalls die Mitwirkung des Kunden wie in $4 beschrieben. Sollte wegen nicht erfolgter Mitwrikung der Termin nicht eingehalten werden können trägt die Agentur keine Gewährleistung für diesen Verzug. Sollte durch den Verzug und das nicht Liefern relevanter Inhalte vom Kunden an die Agentur die Fertigstellung zur beschlossenen Lieferfrist für die Agentur nicht möglich sein so ist denn noch zur vereinbarten Lieferfrist der Gesamtbetrag des Angebots fällig. Die Rechnung ist binnen 10 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. 

§9. Änderungen

Grundsätzlich gibt es soweit nicht anders vereinbart 2 Änderungsschleifen. Die Agentur präsentiert das Ergebnis. Danach kann der Kunde es prüfen und in einer Mail, PDF, Brief, Dokument o.ä. Alle Änderungen zusammenfassen. Diese werden dann umgesetzt. Nach Umsetzung hat der Kunde ein zweites Mal die Möglichkeit letzte Änderungen zu machen. Nach deren Umsetzung gilt das Projekt als abgeschlossen. Fehler, die der Kunde übersieht unterliegen der Haftung des Kunden und müssen bei etwaiigen finanziellen folgen vom Kunden in voller Summe übernommen werden (bspw. Druckkosten bei Schreibfehlern). Alle nicht im Angebot enthaltenen Leistungen werden als Zusatzaufwand berechnet mit einem Stundensatz von 60 Euro.

§10. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Kunde ist die Agentur berechtigt, den Zugang zu der vertragsgegenständlichen Präsenz zu sperren. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt davon unberührt.

§11. Erfüllungsort – geltendes Recht – Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern beide Parteien Kaufleute sind, so ist der Gerichtsstand Sitz der Agentur. Ergänzend vereinbaren die Parteien die vorrangige Anwendung vom Werkvertragsrecht, soweit Erstellungsleistungen von dem Streit betroffen sind.

§12. Aufrechnung durch den Kunde

Der Kunde kann gegenüber Forderungen der Agentur nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, die ihren Grund nicht in dieser Vertragsbeziehung haben. Diese Vereinbarung gilt nicht, wenn der Gegenanspruch des Kunde s unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

§13. Nebenabreden

Nebenabreden zu diesem Vertrag in mündlicher oder sonstiger Form existieren nicht. Vertragsergänzungen oder -änderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

§14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sofern eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte oder unwirksam werden sollte, bleibt der Vertrag mit seinen übrigen Bestimmungen bestehen. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.

§15. Aushändigung des Vertrages

Der Kunde erklärt sich mit allen Punkten dieses Vertrages (AGBs) einverstanden bei schriftlicher Auftragserteilung. Sei es per Mail, Unterschrift oder mündlich.